Bandbuch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1 · Stand

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung von Bandbuch, einer Verwaltungs-App für Musikgruppen (Web-App sowie Apps für Android und iOS). Anbieterin ist die Winhart GmbH, Wilhelm-Fink-Str. 2a, 94526 Metten, vertreten durch die Geschäftsführung (Stefan Winhart, Martina Winhart), eingetragen beim Amtsgericht Deggendorf, HRB 3527, USt-IdNr. DE281127810, E-Mail info@winhart.gmbh („Anbieterin“).
  2. Kundin ist die Musikgruppe, für die Bandbuch genutzt wird, zum Beispiel ein Verein, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder ein Unternehmen („Kundin“).
  3. Die Person, die die Gruppe in Bandbuch anlegt oder als erste Verwaltungsperson der Gruppe eingeladen wird („Gründungsperson“), schließt den Vertrag im Namen der Gruppe ab. Sie versichert, dazu berechtigt zu sein. Ist sie es nicht, haftet sie nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 179 BGB).
  4. Ist die Gruppe eine lose Gruppe ohne eigene Rechtspersönlichkeit (bei der Gründung als „lose Gruppe“ angegeben), schließt die Gründungsperson den Vertrag im eigenen Namen ab und ist selbst Kundin. Gründet sich die Gruppe später als Verein, Gesellschaft oder Unternehmen, kann der Vertrag mit Zustimmung der Anbieterin auf diesen Rechtsträger übergehen; die Anbieterin verweigert die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund.
  5. Mitglieder, Aushilfen und weitere Personen, die über eine Einladung der Kundin ein Konto erhalten, werden dadurch nicht Vertragspartner dieser AGB. Die Kundin sorgt dafür, dass sie Bandbuch im Rahmen dieser AGB nutzen.
  6. Abweichende Bedingungen der Kundin gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungen

  1. Bandbuch unterstützt die Verwaltung einer Musikgruppe, insbesondere Termine und Umfragen, Besetzung und Ersatzsuche, Benachrichtigungen per E-Mail und Push, Kunden, Angebote und Rechnungen, Gagen und Honorarrechnungen, Repertoire und GEMA-Unterlagen sowie die Anbindung der Website der Gruppe. Maßgeblich ist der Funktionsumfang, den Bandbuch zum jeweiligen Zeitpunkt bietet; eine Beschreibung steht im Handbuch.
  2. Die Anbieterin entwickelt Bandbuch weiter. Sie darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit das für die Kundin zumutbar ist. Fallen wesentliche Funktionen weg, kündigt die Anbieterin das rechtzeitig vorher in Textform an.
  3. Bandbuch ist ein Hilfsmittel. Die Anbieterin leistet keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für den Inhalt von Rechnungen, für Steuern, für die ordnungsgemäße Buchführung und Aufbewahrung sowie für Meldungen an die GEMA bleibt die Kundin verantwortlich.

§ 3 Erprobung und Entgelt

  1. Bandbuch ist derzeit kostenlos in der Erprobung. Für die Nutzung fällt kein Entgelt an.
  2. Ein Anspruch darauf, Bandbuch auf Dauer kostenlos zu nutzen, besteht nicht. Eine Pflicht zur Zahlung entsteht nur durch eine gesonderte Vereinbarung, der die Kundin ausdrücklich zustimmt. Ohne eine solche Zustimmung kann jede Partei den Vertrag nach § 9 beenden.
  3. Während der Erprobung können Fehler auftreten und Funktionen sich häufiger ändern als im späteren Regelbetrieb.

§ 4 Vertragsschluss und Freischaltung

  1. Die Gruppe wird entweder über die Registrierung („Gruppe gründen“) oder durch die Anbieterin angelegt, die dann die Gründungsperson einlädt. Bei der Registrierung gibt die Gründungsperson die Angaben zur Gruppe an und nimmt diese AGB und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung an.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die Gruppe freischaltet, bei einer von der Anbieterin angelegten Gruppe mit der Annahme der Einladung durch die Gründungsperson. Einen Anspruch auf Freischaltung gibt es nicht.
  3. Die Kundin macht wahre Angaben, insbesondere zu Name, Rechtsform und Anschrift der Gruppe, und hält sie aktuell (Einstellungen › Gruppe).
  4. Die Anbieterin speichert, wer diese AGB und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung in welcher Version und wann angenommen hat. Die Verwaltung der Gruppe kann das in den Einstellungen einsehen.

§ 5 Verfügbarkeit

  1. Die Anbieterin bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu.
  2. Wartungsarbeiten kündigt die Anbieterin nach Möglichkeit vorher an und legt sie in nutzungsarme Zeiten. Bei Störungen, Angriffen oder Sicherheitslücken darf sie Bandbuch ganz oder teilweise vorübergehend abschalten, soweit das zum Schutz der Daten oder des Betriebs erforderlich ist.
  3. Die Zustellung von E-Mails und Push-Benachrichtigungen hängt auch von Dritten ab (Mailserver, Gerätehersteller). Eine Zustellung kann die Anbieterin nicht zusagen.

§ 6 Pflichten der Kundin

  1. Die Kundin vergibt Rollen und Berechtigungen in ihrer Gruppe mit Sorgfalt und bestimmt mindestens eine Person, die die Gruppe verwaltet. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs, informiert die Kundin unverzüglich die Anbieterin.
  2. Die Kundin stellt nur Inhalte ein, die sie einstellen darf. Sie verletzt keine Rechte Dritter und keine Gesetze.
  3. Die Kundin lädt nur Personen ein, die einen Bezug zur Gruppe haben. Benachrichtigungen, Einladungen und das Website-Formular nutzt sie nicht für Werbung oder unerwünschte Nachrichten.
  4. Die Kundin greift Bandbuch nicht an, umgeht keine Schutzmaßnahmen und fragt die App nicht automatisiert in einem Umfang ab, der den Betrieb beeinträchtigt.
  5. Für die personenbezogenen Daten ihrer Gruppe ist die Kundin datenschutzrechtlich verantwortlich. Die Anbieterin verarbeitet sie in ihrem Auftrag nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Die Kundin informiert ihre Mitglieder, Aushilfen und übrigen Betroffenen über die Verarbeitung und sorgt für eine Rechtsgrundlage.
  6. Unterlagen, die sie aufbewahren muss, insbesondere Rechnungen, bewahrt die Kundin zusätzlich selbst auf (zum Beispiel als heruntergeladene PDF-Dateien).

§ 7 Nutzungsrechte und Daten der Kundin

  1. Die Anbieterin räumt der Kundin für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, Bandbuch bestimmungsgemäß zu nutzen und ihren Mitgliedern Zugang zu geben.
  2. Die Daten, die die Kundin und ihre Mitglieder einstellen, bleiben Daten der Kundin. Die Anbieterin nutzt sie nur, um den Vertrag zu erfüllen, und nur nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Sie nutzt sie nicht für Werbung und gibt sie nicht zu Werbezwecken weiter.

§ 8 Sperrung

  1. Verstößt die Kundin oder eine Person ihrer Gruppe erheblich gegen diese AGB oder gefährdet sie die Sicherheit von Bandbuch, darf die Anbieterin den Zugang der betroffenen Person oder Gruppe vorübergehend sperren.
  2. Die Anbieterin wählt die mildeste wirksame Maßnahme, informiert die Kundin unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Die Kundin kann den Vertrag jederzeit ohne Frist in Textform kündigen, zum Beispiel per E-Mail an die Anbieterin.
  3. Die Anbieterin kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen, insbesondere zum Ende der Erprobung.
  4. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor, wenn die Kundin trotz Abmahnung erheblich gegen § 6 verstößt.

§ 10 Daten nach Vertragsende

  1. Bis zum Vertragsende kann die Kundin ihre Daten in Bandbuch einsehen und herunterladen, soweit die App dafür Funktionen bietet (zum Beispiel Rechnungs-PDFs, CSV-Exporte, Datenauskunft der einzelnen Personen). Auf Anfrage in Textform stellt die Anbieterin bis 30 Tage nach Vertragsende einen Export der Gruppendaten in einem gängigen Format bereit.
  2. Danach löscht die Anbieterin die Daten der Gruppe spätestens 60 Tage nach Vertragsende nach den Regeln des Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Ausgenommen sind festgeschriebene Belege (Rechnungen, Stornos, Honorarrechnungen) einschließlich ihrer PDF-Dateien: Die Kundin erhält vor der Löschung auf Anfrage einen Export dieser Belege. Die Anbieterin bewahrt sie bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) gesperrt auf, verarbeitet sie in dieser Zeit nicht weiter und löscht sie danach.
  3. Unabhängig davon bleibt die Kundin für die Erfüllung ihrer eigenen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich, zum Beispiel durch Aufbewahrung des Exports.

§ 11 Haftung

  1. Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Solange Bandbuch unentgeltlich überlassen wird, haftet die Anbieterin im Übrigen nicht für leichte Fahrlässigkeit.
  3. Für Schäden aus der Verletzung des Datenschutzes gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung; Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
  4. Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

§ 12 Änderungen dieser AGB

  1. Die Anbieterin kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, zum Beispiel neue Funktionen, eine geänderte Rechtslage oder das Ende der Erprobung.
  2. Die Anbieterin teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mit; in Bandbuch sieht die Verwaltung der Gruppe einen Hinweis mit der neuen Version. Die Änderung gilt erst, wenn die Kundin die neue Version annimmt.
  3. Nimmt die Kundin die neue Version nicht an, gilt die bisherige Version weiter. Beide Parteien können den Vertrag dann nach § 9 kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist die Kundin Verbraucherin, bleiben zwingende Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
  2. Ist die Kundin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Anbieterin.
  3. Die Anbieterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist.
  5. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.